Neuprüfungsverfahren § 44 SGB X.

Im Sozialrecht ist im Unterschied zu allen anderen Rechtsgebieten grundsätzlich die Überprüfung eines in der Vergangenheit rechtskräftig abgeschlossenen Vorgangs erneut möglich und man kann eine sachliche Neuprüfung bewirken. Es sollen hier möglichst neue diagnostische Feststellungen vorgetragen werden, die die Entscheidung der Vergangenheit falsch erscheinen lassen bzw. sonstige Umstände bekannt geworden sind. Die Kanzlei hat viele dieser Verfahren durchgeführt und bei allen Widerstand von Gerichten zum Teil spektakuläre Erfolge erzielt.
Neubewertung von Sehnenschäden durch Berufsgenossenschaft
Die frühere Lehre „eine gesunde Sehne reißt nicht“, ist durch die Berufsgenossenschaften aufgegeben. Es ist nun hier einfacher Sehnenschäden durchzusetzen.
Die Kanzlei ist seit 1989 tätig in einer Betreuungssache, bei der der Betreute im Heim der Lebenshilfe Würzburg wohnt und in den Werkstätten arbeitet. Während der Gesamtzeit ergab sich immer eine reibungslose Zusammenarbeit und gute Betreuung unseres Betreuten.

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