Fibromyalgie

Fibromyalgie galt lange als mysteriöse Krankheit. Die Diagnose ist schwierig, der Auslöser unbekannt. In der sozialrechtlichen Praxis haben wir häufig mit diesem Krankheitsbild zu tun, das zur Arbeitsunfähigkeit und mitunter zur Verrentung führt. Dabei sind Rechtstreitigkeiten häufig vorprogrammiert. Die Sozialgerichte nehmen große Zurückhaltung bei der Anerkennung ein. Auch in Streitigkeiten über die Schwerbehinderteneigenschaft und den angemessenen Grad der Behinderung (GdB) spielt das Krankheitsbild nicht selten eine große Rolle. Jetzt hat die Universitätsklinik Würzburg (http://www.uni-wuerzburg.de/sonstiges/meldungen/single/artikel/fibromyalg/) in einer Studie erste Nachweise der Krankheit erbracht: Schäden in den kleinen Nervenfasern. In den UMG,-Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist das Krankheitsbild anerkannt. Wenn Sie unter diesem Krankheitsbild leiden und um die Anerkennung gegenüber Sozialversicherungsträgern und den Versorgungsämtern streiten müssen, beraten und vertreten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

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