Erdienbarkeit bei Entgeltumwandlung oder bei Wechsel des Durchführungswegs für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.
(BFH, Urteil vom 07.03.2018- I R 89/15)
Aus den Leitsätzen:
- 1. Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit.
- 2. Wird bei einer bestehenden Versorgungszusage lediglich der Durchführungsweg gewechselt (wertgleiche Umstellung einer Direktzusage in eine Unterstützungskassenzusage), so löst allein diese Änderung keine erneute Erdienbarkeitsprüfung aus.