Bundeskabinett beschließt Angehörigen-Entlastungsgesetz

Unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe sollen künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 € vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen werden.
Eine Ausnahme gilt für Eltern minderjähriger Leistungsbezieher, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, da sie andernfalls eine Privilegierung der Eltern beim Lebensunterhalt für minderjährige Kinder darstellen würde.

Das Gesetz, welches ab 2020 in Kraft treten soll, sollte insbesondere im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts für pflegebedürftige Eltern eine spürbare Entlastung darstellen.

(https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/bundeskabinett-beschliesst-angehoerigen-entlastungsgesetz.html)