Schülerunfallversicherung bei Hausaufgaben

Nicht alle Verrichtungen, die wesentlich durch den Schulbesuch bedingt sind und deshalb an sich nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung im zuzuordnen wären, sind versichert.

Dies betrifft insbesondere die Erledigung von Hausaufgaben im privaten häuslichen Bereich der Schüler.

Das BSG hat entschieden, dass Gruppen- und Projektarbeiten außerhalb des Schulgeländes und der Unterrichtszeit stattfinden der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen können.

Dies ist dann der Fall, wenn der einzelne Schüler sich hinsichtlich der von einer Gruppe bestimmten Zeit, dem Ort und der Art der Durchführung nicht ohne weiteres entziehen kann, weil die Mitwirkung von einer Lehrkraft angeordnet war und das Ergebnis bewertet werden sollte.

BSG, Urteil vom 23.01.2018 – B 2 U 8/16 R