Berufsunfähigkeit: Zulässigkeit der Verweisung auf eine andere Tätigkeit

1. Verweist der BU-Versicherer den VN abstrakt auf einen anderen Beruf, so muss er die Anforderungen dieses Verweisungsberufs so detailliert beschreiben, dass der VN erwidern kann. Kommt es auf Einzelheiten des Verweisungsberufs an, muss der Versicherer dazu vortragen.
2. Hier: Verweisung auf „Hausmeister in größeren Wohnanlagen/Verwaltungen“ mangels hinreichender Darlegung des Versicherers ohne Erfolg.
(OLG Hamm, Urteil vom 04. Mai 2018 – I-20 U 178/16 –, juris)