Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch durch den während der Reha-Maßnahme behandelnden Arzt möglich
Bisherige Rechtsprechung des BSG:
Das BSG hat mehrfach entschieden, dass sich die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit nicht nur aus den Feststellungen von behandelnden Ärzten ergibt (Urteil vom 10.05.2012 – B 1 KR 20/11 R, Urteil vom 14.12.2014, B 1 KR 35/14 R).
Neue Entscheidung des LSG Niedersachsen:
Das LSG Niedersachsen hat mit Urteil vom 07.12.2017 (L 5 KR 501/16) festgestellt, dass die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit sich auch aus dem Entlassungsbericht einer Rehabilitationseinrichtung ergeben kann.
So kann nach einer Reha-Maßnahme der Krankengeldanspruch weiterhin gesichert werden.