Die Vergütung unserer Leistungen
Die erste Kontaktaufnahme ist kostenfrei, hier wird entschieden, ob wir Ihre Angelegenheit bearbeiten.
Wir klären hier auch, mit welchen Kosten Sie bei unserer Beauftragung rechnen müssen.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen rechnen wir auf Basis eines Stundensatzes von 250,- € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer ab – mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), abhängig vom Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit.
Sollten Sie nur aus finanziellen Möglichkeiten die Kontaktaufnahme scheuen, aber dringend rechtliche Hilfe benötigen, fragen Sie an – wir konnten bisher immer Lösungen finden.
Recht sollte für alle zugänglich und bezahlbar sein – und dies nicht umsonst.
